Pooltestungen an der Grundschule

Sehr geehrte Eltern unserer Grundschüler,
sehr geehrte Lehrkräfte in der Grundschule,

im Folgenden finden Sie Informationen und Anlagen zu den PCR-Pooltestungen, die ab 20. September an bayerischen Grundschulen durchgeführt werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Franziska Hruschka, Rin

 

Elternschreiben Pooltestungen

Informationen zum Pooltest für Schulen und Lehrkräfte

Einverständniserklärung

Informationen des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Covid-19-Schutzmaßnahmen an den Schulen in Bayern: Selbsttests für Schülerinnen und Schüler

Sehr geehrte Eltern unserer Schülerinnen und Schüler in der Grundschule und der Mittelschule,

wie Sie bereits den Medien entnehmen konnten, gibt es nach den Osterferien ein wöchentliches Testangebot für alle Schülerinnen und Schüler der Grundschule und der Mittelschule. Die Testungen werden in der Schule durchgeführt. Eine Durchführung zuhause ist seitens des Kultusministeriums nicht vorgesehen.

Zum Einsatz kommen Tests mit Nasenabstrich, die die Kinder selbst bei sich durchführen können. Die Lehrkräfte beaufsichtigen den Test und unterstützen verbal erklärend bei der Testung.

Die Teilnahme am Coronatest ist freiwillig und kostenlos! Das Recht auf Schulbesuch besteht unabhängig von der Teilnahme am Test. Allerdings ist eine hohe Testbereitschaft wünschenswert, um uns alle zu schützen und um den Präsenzunterricht aufrecht erhalten zu können! Helfen Sie also bitte mit, indem auch Ihr Kind am regelmäßigen Test teilnimmt.

Damit wir nach den Ferien reibungslos mit der Testung starten können, muss für jedes Kind eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorliegen. Jugendliche ab 14 Jahren müssen die Erklärung gemeinsam mit den Eltern unterschreiben.

Bitte lesen Sie sich die Informationen im Anhang gründlich durch und leiten Sie die ausgefüllte Erklärung über die Klassenleitungen bis zum Mittwoch, den 24.03.2021 an die Schule zurück.

Bleiben Sie gesund und erholen Sie sich mit Ihren Familien gut in den bevorstehenden Osterferien.

Mit freundlichen Grüßen

Franziska Hruschka, Rin

 

Elternbrief des Ministeriums für Unterricht und Kultus

Einwilligungserklärung zum Selbsttest

 

Distanzunterricht während der Winterferien

Sehr geehrte Eltern unserer Schülerinnen und Schüler in der Grundschule und der Mittelschule,

wie Sie bereits den Medien entnommen haben, findet in der kommenden Woche vom 15.02. bis 19.02.2021 weiterhin Distanzunterricht für alle Schüler statt. Ab dem 22.02.2021 werden die 1.- 4. Klassen und die Abschlussklassen GTK 9, M9a, M9b und M10 voraussichtlich im Wechselunterricht beschult. Alle anderen Klassen werden noch im Distanzunterricht verbleiben.
Die genauen Ausführungsbestimmungen werden wir im Laufe der kommenden Woche vom Kultusministerium erhalten. Erst dann können wir diese Vorgaben planerisch für unsere Schule umsetzten. Wir werden Sie als Eltern dann umgehend informieren.
Für Ihre Geduld und Unterstützung im Homeschooling bedanke ich mich sehr herzlich

Mit freundlichen Grüßen


Franziska Hruschka, Rin
Grund- und Mittelschule Neuendettelsau

Elternbrief 14.12.20

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

aufgrund der neuen Bestimmungen zur Coronasituation findet Unterricht in Präsenzform an den Schulen nur noch bis einschließlich Dienstag, den 15.12.2020 statt. Der Unterricht endet nach dem regulärem Stundenplanende. Für die Schüler der Mittelschule im Ganztag endet der Unterricht für alle Schüler um 13.00 Uhr. Ab Mittwoch, den 16.12.2020 werden alle Schüler der Jahrgangsstufen 1-10 im Distanzunterricht beschult.

Bis einschließlich Freitag, den 18.12.2020 werden somit alle Schüler durch die Lehrkräfte mit Unterricht und Material über das Homeschooling versorgt.

Liebe Eltern bzw. Erziehungsberechtigte,

 
wie Ihnen sicherlich bereits aus den Medien bekannt ist, endet der Unterricht vor den Weihnachtsferien nun offiziell bereits am Freitag, 18.12.2020 um 11.15 Uhr.
 
Wenn Sie jedoch für Ihr Kind für Montag, 21.12. und Dienstag, 22.12., eine Notbetreuung benötigen, bieten wir Ihnen diese am Montag bis zum regulären Stundenplanende, aber bis längstens 13.00 Uhr und Dienstag bis 11.15 Uhr an. Eine anschließende Betreuung im Hort ist möglich, falls Ihr Kind dort an diesen Tagen gemeldet ist.
Das Betreuungsangebot an der Schule gilt für die Jahrgangsstufen 1-6.
 
Für eine berechtigte Notbetreuung sind jedoch einige Kriterien erforderlich, ebenso die Erklärung des Arbeitgebers zum Bedarf. Genaueres erfahren Sie aus den Formularen, die Ihnen auf unserer Homepage zur Verfügung stehen. Es sind jeweils beide Erklärungen abzugeben.
 
Falls Sie Bedarf haben, geben Sie bitte bis spätestens Montag, 14.12.2020, die ausgefüllten Formulare Ihrem Kind mit. Ein Anspruch auf Beförderung zur Notbetreuung an diesen beiden Tagen besteht nicht.
 
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne hilfreich zur Seite.
Wir freuen uns auf ein gesundes Wiedersehen im neuen Jahr und wünschen Ihnen zusammen mit Ihrer Familie ein frohes Weihnachtsfest.
 
Mit freundlichen Grüßen
Franziska Hruschka, Rektorin

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.